Panik vor der Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO)?
Was ist die DSGVO und weshalb gibt es sie?
Am 25. Mai 2018 tritt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Ziel ist es, mehr Kontrolle über die Personendaten zu erhalten. Erreicht wird dies in dem die Unternehmen, welche Personendaten verarbeiten, zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig wird der Rolle der Datenschutzbehörde mehr Bedeutung zukommen.
Was versteht man unter Personendaten? Das sind persönliche Daten, die von Unternehmen gespeichert und ausgewertet werden, während eine Person sich im Internet bewegt. Dazu gehören:
- Website-Statistiken (bspw. Google Analytics)
- Shops
- Kontaktformulare und gespeicherte Kundendaten
- Newsletter oder Werbemails
- Facebook-Werbung
Was droht bei Nichteinhaltung der DSGVO?
Wenn die Verordnung nicht eingehalten wird drohen happige Geldbussen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Dies kann schnell existenziell bedrohlich werden, besonders auch für kleinere Unternehmen.
Bin ich von der DSGVO betroffen?
Die Schweiz ist doch gar nicht EU-Mitglied, warum das grosse Theater? Obwohl wir nicht Teil der EU sind, sind wir doch von der DSGVO betroffen. Grund: sobald Produkte oder Dienstleistungen in EU Ländern erworben werden können, oder Leute aus der EU Zugriff auf eine Website in der Schweiz haben und ihre Daten verarbeitet werden, muss die Verordnung eingehalten werden.
Anhand der folgenden Grafik siehst Du schnell, ob Du von der DSGVO betroffen bist:
Auch wer keine EU-Webseitenbesucher hat, ist gut beraten, sich jetzt schon mit dem Thema DSGVO auseinanderzusetzen. In der Schweiz soll die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes voraussichtlich im Jahr 2019 in Kraft treten. Die Vorarbeit macht sich also bezahlt.
Was ändert sich mit der DSGVO?
Sowohl die User als auch die Website-Betreiber haben einige Änderungen in Kauf zu nehmen.
- Es ist nötig, eine Datenschutzverordnungs-Seite auf der Website zu integrieren. Auf dieser Seite müssen die Website-Betreiber den Nachweis erbringen, dass die allgemeinen Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.
- Jede Information, die sich an die Öffentlichkeit oder betroffenen Personen richtet, muss einfach zugänglich und leicht verständlich sein.
- User haben Recht auf Informationen, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen und Kindesschutz.
Immer noch unsicher? Wir helfen gerne weiter!
Falls Dich das Thema DSGVO immer noch verwirrt oder Dir schlaflöse Nächte bereitet, stehen wir Dir als Digital-Profis gerne mit Rat und Tat zur Seite. Für Auskünfte oder einen Beratungstermin erreichst Du uns wie folgt:
Via Telefon: 031 511 51 51
oder per E-Mail an: info@cubetech.ch
Rechtliche Beratung? Klar!
Dafür empfehlen wir Dir die Kanzlei Domenig & Partner Rechtsanwälte AG, welche sich auf Wirtschaftsrecht und IT-Recht spezialisiert hat.
Gerne kannst Du erwähnen, dass Du über unseren Blogbeitrag auf die Kanzlei aufmerksam wurdest.
Telefon: 031 380 11 00
E-Mail: info@domenig.law
Infoveranstaltung zum Thema DSGVO. Jetzt Tickets gewinnen.
Wir verlosen 2 Tickets für die IAA-Abendveranstaltung vom 17. Mai, an welcher Benjamin Domenig von Domenig & Partner Rechtsanwälte AG über die Herausforderungen und Herangehensweisen zur Datenschutzgrundverordnung referiert. Mehr Infos zum Event unter https://www.iaa.ch/events/datenschutz/
So nimmst Du teil: Einfach eine E-Mail an info@cubetech.ch mit Betreff «DSGVO» schreiben oder diesen Beitrag kommentieren. Teilnahmeschluss ist der 14.05.18.
Quellen:
https://www.domenig.law/